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Nationalzentrum für Gesetzentwurfstätigkeit beim Präsidenten der Republik Belarus
ul. Bersona 1A
220050 Minsk
Republik Belarus
tel./fax: +375-17-2001225
e-mail: center@pmrb.gov.by
Grundlagen der Rechtsstellung
Kompetenzbereich
Normsetzende Tätigkeit
Gutachten über Entwürfe der rechtlichen Normativakte
Internationale Zusammenarbeit
| Grundlagen der Rechtsstellung |
Das Nationalzentrum für Gesetzentwurfstätigkeit beim Präsidenten der Republik Belarus (im weiteren - Zentrum) wird zur zentralen staatlichen Behorde, die für die Vorbereitung von Entwürfen der Rechtsvorschriften in der Republik Belarus zuständig ist. Das Zentrum ist laut Präsidialerlaß der Republik Belarus N 407 vom 28. Juli 1997 auf dem Basis des ehemaligen Belarussischen Institutes für Staatsaufbau und Gesetzgebung gegründet worden. Die Gründung des Zentrums datiert vom 1. November 1997.
Die Gesamtleitung unter Bezug auf das Zentrum wird durch die Administration des Präsidenten der Republik Belarus ausgeübt. Die Berufung in das Amt und Entlassung aus dem Amt des Direktors erfolgt durch den Präsidenten der Republik Belarus.
Das Kollektiv des Zentrums besteht aus 75 hochqualifizierten Juristen; in seiner Aktivität vereint sich die langsjährige Erfahrung von mitarbeitenden Praktikern mit tiefen Bekenntnissen von Rechtswissenschaftlern, die akademische Grade erworben haben, und mit schopferischem Potential von jungen Hochschulkadern. Gegenwärtig sind im Zentrum 7 Doktoren des Rechts ersprießlich tätig, mehrere Mitarbeiter sind Doktoranden des Rechts, 6 Mitarbeiter verfügen über zweifache Hochschulausbildung. |
| Kompetenzbereich |
Das Zentrum:
- erarbeitet Konzeptionen zur Vervollkommnung der Gesetzgebung, Staatsprogrammen zur Vorbereitung von Entwürfen der Rechtsvorschriften sowie Jahrespläne der Vorbereitung von Gesetzentwürfen, gewährleistet ihre ordnungsmäßige Vorlage zur Bestätigung (Zustimmung) durch den Präsidenten der Republik Belarus, übt die Kontrolle über die Realisierung der obengenannten Programme und Pläne aus;
- führt methodische Leitung bei der Vorbereitung von Entwürfen der Rechtsvorschriften in der Republik Belarus aus;
- arbeitet unmittelbar Entwürfe der Rechtsvorschriften aus (mit Ausnahme von Entwürfen, derer Vorbereitung durch andere staatliche Organe auszuführen ist), bereitet Entwürfe von internationalen Abkommen und anderen volkerrechtlichen Akten vor, mit deren Vorbereitung das Zentrum beauftragt ist;
- trifft Maßnahmen, um Rechtsvorschriften in Ubereinstimmung mit der Verfassung der Republik Belarus, mit Beschlüssen des Präsidenten der Republik Belarus sowie mit Gesetzen und Rechtsvorschriften hoherer Rechtskräftigkeit zu bringen;
- erstattet verbindliche Gutachten über die in die Repräsentantenkammer der Nationalversammlung vorzulegende Gesetzentwürfe sowie über die Abänderungen und/oder Zusatzanträge, die in diese Gesetzentwürfe bei der Behandlung in der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung eingetragen worden sind;
- führt analytische und wissenschaftliche Forschungen aus, mit dem Ziel die normsetzende Tätigkeit sicherzustellen;
- steht in der Zusammenarbeit mit staatlichen Organen, wissenschaftlichen Organisationen, anderen juristischen und physischen Personen sowie mit internationalen Organisationen unter Bezug auf die Fragen, die zur Kompetenz des Zentrums gehoren;
- trifft Maßnahmen zur Systematisierung der Gesetzgebung und gewährleistet die Vorbereitung und Führung des Gesetzbuches der Republik Belarus;
- erlernt das Praxis bei der Anwendung von der Rechtsvorschriften und stellt Prognose über die Folgen deren Annahme (Herausgabe);
- veralgemeinert und wendet vorgeschrittene Technologien bei der Vorbereitung von der Rechtsvorschriften in der Republik Belarus an;
- organisiert Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitern der zu Staatsorganen (und staatlichen Organisationen) gehorenden juristischen Dienste, was Fragen der normsetzenden Tätigkeit anbetrifft;
- gibt Erläuterungen zu Fragen der Anwendung der Gesetzgebung, welche die normsetzende Tätigkeit regelt;
- aufgrund der Bestellungen von staatlichen Organen der Republik Belarus, sowie von auswärtigen Staaten und internationalen Organisationen bereitet Rechtsvorschriften, darunter internationale Abkommen und andere volkerrechtliche Akte; führt analytische und wissenschaftliche Forschungen durch;
- erfüllt andere Funktionen, die durch jeweilige gesetzgeberische Vorschriften vorgesehen sind.
Zur Ausübung seiner Aufgaben ist das Zentrum berechtigt:
- gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die für die Ausübung der Tätigkeit des Zentrums notwendige Dokumente von staatlichen Organen, juristischen und physischen Personen zu erfordern und zu erhalten;
- staatliche (darunter auch regierungsamtliche) Post- und Fernmeldeanlagen sowie andere Kommunikationsmittel auszunutzen;
- im Rahmen seiner Kompetenz Veträge mit staatlichen Organen, juristischen und physischen Personen sowie mit internationalen Organisationen abzuschließen;
- bei Bedarf analytische und andere Arbeitsgruppen zum Zweck der Durchführung von wissenschaftlichen Forschungen und für die Ausübung anderer Befugnisse des Zentrums zu bilden.
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| Normsetzende Tätigkeit |
Gemäß Artikel 1 des Gesetzes der Republik Belarus "Uber die Rechtsvorschriften der Republik Belarus" bedeutet die normsetzende Tätigkeit solch eine wissenschaftliche und organisatorische Tätigkeit, die auf Vorbereitung, Gutachten, Abänderung und Ergänzung, Verabschiedung (Herausgabe), Auslegung, vorläufige Einstellung der Wirkung, Anerkennung der Außerkraftsetzung von Rechtsvorschriften oder deren Außerkrafttreten gerichtet ist.
Die normsetzende Tätigkeit besteht aus einer Reihe von aufeinanderfolgenden Stadien, derer Gesamtheit den Normsetzungsprozeß bildet. Zu den Stadien des Normsetzungsprozesses gehoren:
- Die Planung der normsetzenden Tätigkeit.
- Die normsetzende Initiative.
- Die Vorbereitung des Entwurfes des jeweiligen Rechtsvorschriften.
- Die Verabschiedung (Heraugabe) der Rechtsvorschrift.
- Die Eintragung des rechtlichen Normativaktes in das Nationalregister der Rechtsvorschriften der Republik Belarus.
- Die Veroffentlichung der Rechtsvorschrift.
Die Planung wird zum ersten Stadium des Normsetzungsprozesses und bedeutet die Ausarbeitung von Konzeptionen zur Vervollkommnung der Gesetzgebung der Republik Belarus, von staatlichen Programmen der Vorbereitung der Rechtsvorschriftentwürfe, von Jahresplänen zur Vorbereitung der Gesetzentwürfe, die durch den Präsidenten der Republik Belarus zu bestätigen (zustimmen) sind. Die staatlichen Programme sollen für einen Zeitraum nicht weniger als 5 Jahre angenommen werden. Die Ausarbeitung von obengenannten Konzeptionen, staatlichen Programmen und Jahresplänen sowie ihre Vorlage zur Bestätigung (Zustimmung) durch den Präsidenten der Republik Belarus ist vom Zentrum abzuwickeln.
Der Entwurf eines Jahresplanes der Vorbereitung von Gesetzentwürfen ist durch das Zentrum auszuarbeiten und dies:
- aufgrund der Konzeptionen zur Vervollkommnung von Gesetzgebung der Republik Belarus sowie aufgrund der staatlichen Programme der Vorbereitung von Entwürfen der rechtlichen Normativakte der Republik Belarus;
- aufgrund der Vorschläge ausgehend von Rechtsträgern der gesetzgeberischen Initiative sowie von der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, vom Verfassungsgericht, vom Obersten Gerichtshof, vom Hoheren Wirtschaftsgericht, von der Administration beim Präsidenten der Republik Belarus, vom Ausschuß der staaatlichen Kontrolle, vom Staatlichen Sekretariat des Rates für Sicherheit der Republik Belarus, von der Nationalbaank, von der Zentralkommission für Wahlen und Durchführung von nationalen Volksabstimmungen.
Bei der Ausarbeitung vom Entwurf eines Jahresplanes werden auch die Vorschläge behandelt, die von wissenschaftlichen Anstalten, gesellschaftlichen Vereinigungen und Bürgern ausgehen.
Die Vorschläge zur Vorbereitung der Gesetzentwürfe für jedes nächste Kalenderjahr sind dem Zentrum, in der Regel, nicht später als zum 1. September zuzuführen. Die Vorschläge zur Vorbereitung der Gesetzentwürfe, die dem Zentrum nach dem 1. Dezember zugeführt sind, werden zur Behandlung nicht angenommen, wenn diesbezüglich kein anderer Beschluß des Präsidenten der Republik Belarus vorliegt. |
| Gutachten über Entwürfe der rechtlichen Normativakte |
Die Durchführung von Gutachten wird zu einem unentbehrlichen Bestandteil der Vorbereitung jedes Rechtsvorschriftentwurfes und ist dabei auf die Qualität des vorzubereitenden Entwurfes gerichtet.
Zu grundlegenden Rechtsvorschriften, die verschiedene Gutachtentypen, Gelegenheiten und Durchführungsweise des Gutachtens gesetzlich bestimmen, gehoren:
- Das Gesetz der Republik Belarus vom 10. Januar 2000 "Uber die Rechtsvorschriften der Republik Belarus";
- Die Richtlinien zur Vorbereitung von Entwürfen der Rechtsvorschriften bestätigt durch den Präsidialerlaß der Republik Belarus N 359 vom 11. August 2003 "Uber die Maßnahmen zur Vervollkommnung der normsetzenden Tätigkeit".
Aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes der Republik Belarus "Uber die Rechtsvorschriften der Republik Belarus" ist das Gutachten über Entwürfe der Rechtsvorschriften nach den Typen verteilt, und zwar, in Abhängigkeit von:
- der Verbindlichkeit seiner Durchführung;
- dem thematischen Charakter seiner Durchführung (juristisches, kriminologisches, finanzielles, wirtschaftliches, okologisches Gutachten u.a.m.)
Zum verbindlichen Gutachten über Entwürfe der Rechtsvorschriften gehohrt das juristische Gutachten (siehe auch die Information über Perspektiven für Vervollkommnung der Gesetzgebung im Bereich der Durchführung von Gutachten über Entwürfe der Rechtsvorschriften).
Andere Typen vom Gutachten über Entwürfe der rechtlichen Normativakten, darunter finanzielles, wirtschaftliches, okologisches Gutachten, werden auf Beschluß des jeweiligen normsetzenden Organes (der Amtsperson) durchgeführt. |
| Internationale Zusammenarbeit |
In Ubereinstimmung mit seiner Kompetenz beteiligt sich das Zentrum an folgenden Richtungen der internationalen Zusammenarbeit:
· Die Ausarbeitung von Entwürfen der Rechtsvorschriften der Republik Belarus und der volkerrechtlichen Abkommen.
Laut Erlaß des Präsidenten der Republik Belarus N 407 von 28. Juli 1997 "Uber die Gründung des Nationalzentrums für Gesetzentwurfstätigkeit beim Präsidenten der Republik Belarus" ist dem Zentrum das Recht eingeräumt, die Entwürfe der Rechtsvorschriften aufgrund der Bestellungen von staatlichen Organen der Republik Belarus, sowie von auswärtigen Staaten und internationalen Organisationen vorzubereiten und dafür Verträge mit staatlichen Organen, juristischen und physischen Personen sowie mit internationalen Organisationen abzuschließen.
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit beteiligte sich das Zentrum (in Person der Zweigabteilung für Volkerrecht) an der Ausarbeitung des Verfassungsaktes der Union von Belarus und Rußland, sowie an der Ausarbeitung des Vertrages über die Gründung des Unionstaates im Jahre 1999; ebenso bereitete das Zentrum 11 die Tätigkeit der Unionsstaatsorganen regelnde Dokumente sowie 4 Rahmenprojekte der Europäisch-Asiatischen-Wirtschaftsgemeinschaft.
· Die Durchführung von wissenschaftlichen und analytischen Forschungen zu Aspekten der Gewährleistung der gesetzsetzenden Tätigkeit in der Republik Belarus.
Dem Zentrum ist das Recht eingeräumt, wissenschaftliche und analytische Forschungen mit dem Ziel der Sicherstellung der normsetzenden Tätigkeit aufgrund der Bestellungen von staatlichen Organen der Republik Belarus, sowie von auswärtigen Staaten und internationalen Organisationen durchzuführen und dafür Verträge mit staatlichen Organen, juristischen und physischen Personen sowie mit internationalen Organisationen abzuschließen.
Seit seiner Gründung sind vom Zentrum über 800 analytischen Forschungen zu verschiedensten Aspekten der Vervollkommnung der Normsetzung in der Republik Belarus durchgeführt worden, darunter Forschungen zu Fragen des Volkerrechts, der Rechtvergleichung, der Erlernung von Integrationsprozessen in Europa und im postsowjetischen Raum, sowie deren normativ rechtliche Gestaltung.
· Die Beteiligung an Projekten der internationalen technischen Beistandsleistung.
Das Zentrum beteiligte sich an Projekten der internationalen technischen Beistandsleistung zu den im Bereich seiner Kompetenz vorliegenden Fragen wie Teilnehmer so auch als hauptamtlicher Erbringer von Projekten.
Im Zeitraum 2004-2005 beteiligte sich das Zentrum an folgenden Projekten der internationalen technischen Beistandsleistung, die ordnungsgemäß den Ministerrat der Republik Belarus bestätigt worden waren:
In Zusammenwirkung mit der OSCE:
- "Die Bildung des Bevolkerungsregistermodells der Republik Belarus und die Vorbereitung der Konzeption zum Entwurf des Gesetzes der Republik Belarus "Uber das Bevolkerungsregister der Republik Belarus",
- "Die Vervollkommnung der Gesetzgebung der Republik Belarus im Gebiet der Organisierung, Besteuerung und staatlichen Unterstützung des handwerkischen Gewerbebetriebes",
- "Die Vervollkommnung des Normsetzungsverfahrens mittels der Einführung des kriminologischen Gutachtens",
- "Die Vervollkommnung der Straf- und Strafprozeßgesetzgebung der Republik Belarus bei der Anwendung von Alternativen zur Strafverfolgung"
- "Die Vervollkommnung der rechtlichen Regelung zum Schutz der Opfer der verbrecherischen Tätigkeit",
In Zusammenwirkung mit dem UNO-Entwicklungsprogramm:
· "Die Vervollkommnung des Normsetzungsverfahrens in der Republik Belarus durch die Analyse der Anwendungspraxis bei der Vorbereitung von Entwürfen der Rechtsvorschriften".
Im Laufe der Realisierung der obengenannten Projekte werden vom Zentrum Seminare zur Thematik dieser Projekte sowie zielgerichtete Ausbildungsreisen und -lehrgänge für Mitarbeiter der staatlichen Organen der Republik Belarus organisiert und durchgeführt. |
Direktor |
Valerij Mizkewitsch |
375-17 222-65-53 |
Anmeldung |
Elena Worobej |
375-17 200-12-25 |
Erster Stellvertreter des Direktors |
Galina Botschkowa |
375-17 222-69-62 |
Stellvertreter des Direktors |
Valerij Doroschkewitsch |
375-17 222-44-90 |
Stellvertreter des Direktors |
Ljudmila Panfjorowa |
375-17-222 67 73 |
Stellvertreter des Direktors - wissenschaftlicher Berater, Dr. jur. |
Ivan Pljakhimowitsch |
375-17 222-68-58 |
Zweifabteilung fur Volkerrecht |
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375-17 222 46 64 |
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